Der Handwerkerbonus geht in die Verlängerung. Wer von 01. Juni bis 31. Dezember 2016 handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Moderniesierungsmaßnahmen in Anspruch nimmt, kann 20 % der Kosten für Arbeitsleistung und Fahrtkosten bei der WKO zurückfordern.
Dazu zählen beispielsweise:
- Erneuerung/Dämmung von Dächern und Fassaden sowie Spenglerarbeiten
- Austausch von Fenstern
- Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Sanierung von Sanitäranlagen
- Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Erneuerung von Wandtapeten
- Malerarbeiten
- Verlegung von Wand- und Bodenfliesen
- Arbeiten an Einbaumöbeln inklusive deren Austausch (z.B. Einbauküche)
- Wartungsarbeiten, insofern diese nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind, z.B. Wartung von Heizungsanlagen
Wir beraten Sie gerne welche unsere Leistung gefördert sind.